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Das Online-Dating-Lexikon
Definition zum Begriff: "Abofalle"
Verhäuft fällt der Begriff Abofalle bzw. Internet-Abofalle: Dabei sollen Ahnungslose Surfer mit sogenannten 'kostenlosen Dienstleistungen' auf´s Kreuz gelegt werden.
Diese Schwindeleien wurden zunächst allgemein gehalten. Mit Fragen und Aussagen, wie: 'Was bedeutet ihr Vorname?', 'So lange haben Sie noch zu leben!' oder ähnlichem wurde getrickst.
Neuerdings haben diese Schwindler auch Single-Börsen ins Visier genommen:
'Jetzt 1 Monat kostenlos flirten!'
Wer bei diesen Versprechungen einen schnellen Finger beweist und auf 'Sofort loslegen!' klickt, der tappt in die Abofalle. Im Kleingedruckten (AGB) wird Ihnen nun ein Abo mit einer Mindestlaufzeit von X Monaten zu Y Euro pro Monat angedreht. Selbstverständlich zahlbar einmalig im Voraus.
Ein paar Wochen später werden die Betroffenen per Mahnung an ihr Abo – von dem sie ja nichts wissen – erinnert. Gerne per anwältlichem Schreiben…
Diese Abofallen-Verträge gelten vor Deutschen Gerichten als nichtig, da sie auf 'Überraschungsklauseln' basieren. Wenn Sie konkrete Urteile lesen möchten, dann googeln Sie doch einfach mit dem Stichwort: 'Gerichtsurteil Abofalle'. Sie werden fündig werden.
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